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Michael Ernst
Von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk Bereich: Kraftfahrzeugmechanik
Von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk Bereich: Kraftfahrzeugmechanik
Sie benötigen ein Gutachten für die fachliche Beurteilung eines technischen Sachverhaltes aus dem Bereich der Kfz-Technik? Sie sind mit einer erbrachten handwerklichen Leistung oder der daraus resultierenden Rechnung im Bereich der Kfz-Technik nicht einverstanden und möchten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen Klärung herbeiführen?
In solchen Fällen kann ich Ihnen mit meinem Dienstleistungsportfolio weiterhelfen.
Leistungen
Sollten Sie einen Streit mit einer Kfz-Werkstatt im Hinblick auf eine durchgeführte Reparatur haben, ist es in der Regel empfehlenswert, Kontakt mit einer Kfz-Schiedsstelle aufzunehmen.
Für die fachliche Beurteilung von technischen Sachverhalten werden bei Gericht oft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet ...
Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Es ist ein Sachverständiger, der durch eine öffentlich-rechliche Institution wie zum Beispiel die Handwerkskammer (HWK), Industrie- und Handelskammer (IHK), eine Landwirtschaftskammer oder Architekten- oder Ingenieurskammer öffentlich bestellt und vereidigt wurde. Hierbei musste der Bewerber bei der bestellenden Institution ein offizielles Bestellungsverfahren sowie einen anspruchsvollen Nachweis über seine besondere Sachkunde durchlaufen, mit dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie die überdurchschnittliche fachliche Qualifikation nachgewiesen werden mussten. Dies bedeutet, dass eine besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gegeben ist.
Wie erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?
An der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger". Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.
An dem Rundstempel (Kammer-Rundstempel, darf nur von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benutzt werden).
An dem offiziellen Ausweis, der auf Verlangen vorgezeigt werden muss. In dem Ausweis sind Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben.