Verbindliches Schiedsgutachten durch Schiedsgutachter
Ein Schiedsgutachten ist ein verbindliches Gutachten, dessen Ergebnis für beide Parteien verbindlich ist. Das Schiedsgutachten wirkt in gleicher Weise wie ein in selber Sache angerufenes Gericht. Die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens wird dadurch erreicht, dass beide Parteien vorher festlegen, dass der Streitfall durch einen Schiedsgutachter und dessen Schiedsgutachten verbindlich und endgültig geklärt sind. Der Sachverständige ist als Schiedsgutachter "erste und letzte Instanz zugleich", sodass nach Vorlage des Schiedsgutachtens keine nachträgliche Korrekturmöglichkeit mehr gegeben ist.