Nachdem der Ortstermin durchgeführt wurde, beginnen die eigentliche Ausarbeitung und schriftliche Formulierung des Gutachtens.
Der Gutachtenaufbau ist in der Regel wie folgt aufgegliedert:
Das Gutachten muss so formuliert werden, dass eine Nachvollziehbarkeit auch für einen Laien jederzeit gegeben ist.
Das schriftlich erstellte Gutachten wird meist in einer fünffachen Ausfertigung an das Gericht gesandt. In der Regel wird das Gutachten durch den Sachverständigen vor Gericht nochmals mündlich erläutert. Die Parteien haben die Möglichkeit, im Hinblick auf das erstellte Gutachten fachliche Fragen einzubringen, die der Sachverständige entweder vorab in schriftlicher Form oder aber unmittelbar beim Gerichtstermin mündlich beantwortet.