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Michael Ernst

Privatgutachten

Michael Ernst

Privatgutachten

Gutachten für private Auftraggeber

Ein Gutachten, das nicht vom Gericht beauftragt wurde, sondern von einem privaten Auftraggeber, bezeichnet man als Privatgutachten. Ein Privatgutachten können private Personen, juristische Personen, Firmen, Verwaltungen, Versicherungen, Verbände und Organisationen usw. in Auftrag geben. Ein Privatgutachten ist eine stumpfe Waffe, da es kein Recht schafft. Die Gegenpartei braucht das Ergebnis des Parteiengutachtens nicht zu befolgen. Es erlangt nur Geltung, wenn die Gegenseite das Gutachten akzeptiert.
Ein Privatgutachten wird auch oftmals als Parteigutachten bezeichnet.

Rechtliche Bedeutung eines Privatgutachten

Die Bedeutung eines Privatgutachten ist bei einem Gerichtsverfahren der Bedeutung eines Gerichtsgutachtens unterlegen, da dieses Gutachten lediglich im Auftrag einer Partei erstellt wurde und nicht wie bei einem Gerichtsgutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben wurde. Oftmals ist es sinnvoll, die Gegenseite möglichst früh mit einzubeziehen. Evtl. würde dann ein Schiedsgutachten für beide Parteien eine sinnvolle Alternativeklärung herbeiführen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Rubrik "Schiedsgutachten".
Gerichtsgutachten - öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Michael Ernst

Kosten für die Erstellung des Privatgutachtens

Die Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens müssen vom Auftraggeber erstattet werden. In der Regel wird vor Auftragserteilung ein Kostenvorschuss vereinbart. Weiterhin wird ein Sachverständigenvertrag zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber geschlossen.
Gerichtsgutachten - öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Michael Ernst

Kosten für die Erstellung des Privatgutachtens

Die Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens müssen vom Auftraggeber erstattet werden. In der Regel wird vor Auftragserteilung ein Kostenvorschuss vereinbart. Weiterhin wird ein Sachverständigenvertrag zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber geschlossen.

  • Der Stundensatz des Sachverständigen beträgt 100,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • Der Stundensatz einer Hilfskraft (bei Bedarf) beträgt 50,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • Die Fahrtkosten betragen je Km 0,55 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • Angefertigte Bilder einschließlich solcher, die nicht in das Gutachten eingearbeitet werden, sind mit 2,50 € je Bild zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu vergüten.
  • Telefon-, Fotokopien und Portokosten werden zusätzlich berechnet.
  • Vor Erstellung des Gutachtens ist ein Kostenvorschuss zu leisten.

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Michael Ernst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

Kontakt

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    Westerbachstraße 134
    65936 Frankfurt am Main
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  • E-Mail: michael.ernst(at)svs-gutachten.de
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