Rechtliche Bedeutung eines Privatgutachten
Die Bedeutung eines Privatgutachten ist bei einem Gerichtsverfahren der Bedeutung eines Gerichtsgutachtens unterlegen, da dieses Gutachten lediglich im Auftrag einer Partei erstellt wurde und nicht wie bei einem Gerichtsgutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben wurde. Oftmals ist es sinnvoll, die Gegenseite möglichst früh mit einzubeziehen. Evtl. würde dann ein Schiedsgutachten für beide Parteien eine sinnvolle Alternativeklärung herbeiführen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Rubrik "Schiedsgutachten".
Kosten für die Erstellung des Privatgutachtens
Die Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens müssen vom Auftraggeber erstattet werden. In der Regel wird vor Auftragserteilung ein Kostenvorschuss vereinbart. Weiterhin wird ein Sachverständigenvertrag zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber geschlossen.
Kosten für die Erstellung des Privatgutachtens
Die Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens müssen vom Auftraggeber erstattet werden. In der Regel wird vor Auftragserteilung ein Kostenvorschuss vereinbart. Weiterhin wird ein Sachverständigenvertrag zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber geschlossen.
- Der Stundensatz des Sachverständigen beträgt 100,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
- Der Stundensatz einer Hilfskraft (bei Bedarf) beträgt 50,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
- Die Fahrtkosten betragen je Km 0,55 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
- Angefertigte Bilder einschließlich solcher, die nicht in das Gutachten eingearbeitet werden, sind mit 2,50 € je Bild zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu vergüten.
- Telefon-, Fotokopien und Portokosten werden zusätzlich berechnet.
- Vor Erstellung des Gutachtens ist ein Kostenvorschuss zu leisten.